Wir bringen Wärme ins Haus
16 October 2025

Neues Kältemittelgesetz ab 1. Januar 2027

Ab dem 1. Januar 2027 tritt das neue Kältemittelgesetz in Kraft – ein wichtiger Schritt hin zu umweltfreundlicheren Wärmepumpen und einem nachhaltigeren Umgang mit Kältemitteln. Wärmepumpen mit Kältemitteln die einen GWP von mehr als 150 aufweisen sind ab dem 1. Januar 2027 verboten. Konkret dürfen Wärmepumpen mit Kältemit­teln wie R32, R410A, R407C oder R134A ab 01.01.2027 nicht mehr geliefert werden!