Wir bringen Wärme ins Haus
16 October 2025

Neues Kältemittelgesetz ab 1. Januar 2027

Ab dem 1. Januar 2027 tritt das neue Kältemittelgesetz in Kraft – ein wichtiger Schritt hin zu umweltfreundlicheren Wärmepumpen und einem nachhaltigeren Umgang mit Kältemitteln. Wärmepumpen mit Kältemitteln die einen GWP von mehr als 150 aufweisen sind ab dem 1. Januar 2027 verboten. Konkret dürfen Wärmepumpen mit Kältemit­teln wie R32, R410A, R407C oder R134A ab 01.01.2027 nicht mehr geliefert werden!


Sanierungspflicht Elektroheizungen 2030

Gemäss der Änderungen des kantonalen Energiegesetzes, sind zentrale und dezentrale Elektroheizungen sowie zentrale Elektro-Wassererwärmer bis 2030 zu erneuern. Die Umsetzung wird durch Förderbeiträge unterstützt und erleichtert. Das Förderprogramm sieht seit Januar 2025 eine Mindest-Förderung von 15'000 Franken für die Erstinstallation von einem Wärmeverteilsystem in bestehenden Bauten vor.