Sanierungspflicht Elektroheizungen 2030
Gemäss der Änderungen des kantonalen Energiegesetzes, sind zentrale und dezentrale Elektroheizungen sowie zentrale Elektro-Wassererwärmer bis 2030 zu erneuern. Die Umsetzung wird durch Förderbeiträge unterstützt und erleichtert. Das Förderprogramm sieht seit Januar 2025 eine Mindest-Förderung von 15'000 Franken für die Erstinstallation von einem Wärmeverteilsystem in bestehenden Bauten vor.